Sterbegeld: Diese Kosten deckt die Versicherung ab

Bis zum Jahr 2003 gehörte das Sterbegeld zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dieser Aufwendung sollte die Bestattung eines Verstorbenen bezahlt werden. Heute erhalten nur Beamten, die Anspruch auf ihre Beamtenversorgung haben, noch ein staatliches Sterbegeld. Wer kein Beamter ist, wird durch seine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse keine Ansprüche auf das Sterbegeld haben. Teilweise zahlen jedoch die Arbeitgeber das Sterbegeld, wenn ein Betriebsangehöriger verstirbt. Im Arbeitsvertrag ist gegebenenfalls eine Klausel hierzu enthalten. Gerade Angestellte im öffentlichen Dienst werden von ihrem Arbeitgeber oft mit einem Sterbegeld bedacht. Beamte werden die Höhe der zweifachen Dienstbezüge im Todesfall als Sterbegeld erhalten – so sieht es Paragraph 18 des Beamtenversorgungsgesetz vor.

Private Versicherung abschließen kann sich lohnen

Wer also als Beamter oder in einem Arbeitsverhältnis bereits ein Sterbegeld erhalten wird, wird den Angehörigen im Todesfall nicht zusätzlich durch finanzielle Sorgen zu Last fallen. Wer keinen Anspruch auf ein Sterbegeld hat, kann eine private Versicherung abschließen. Diese zahlt den Angehörigen im Todesfall das Sterbegeld aus, womit die Organisation der Bestattung und weitere Kosten in diesem Bereich übernommen werden. Weiterführende Informationen zum Thema finden sich auch auf http://www.sterbegeld.net/.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlte bis zum 1. Januar 2004 bei dem Tod eines Mitglieds eine Summe von 525 Euro an die Angehörigen aus, starb ein über dieFamilie mitversichertes Mitglied, war es gemäß der gesetzlichen Vorschriften ein Zuschuss in Höhe von 262,50 Euro zu den Bestattungskosten. In den Jahren zuvor hatten die gesetzlichen Krankenkassen mehrere tausend Euro Sterbegeld ausbezahlt, diese Leistung war jedoch nach und nach mehr eingeschränkt wurden und die Versicherten mussten die Ausgaben zunehmen selbst tragen, bzw. sich in einer privaten Versicherung diesbezüglich absichern.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt unter Umständen ein Sterbegeld

Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt nach wie vor unter bestimmten Umständen ein Sterbegeld, beispielsweise bei einem Betriebsunfall oder bei einem tödlichen Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Die Summe des Sterbegelds richtet sich hier nach einer gesetzlich festgelegten Bezugsgröße. Bei einer privaten Versicherung dagegen kann der Versicherungsnehmer eine gewisse Summe vereinbaren. In diesem Fall kann gleichzeitig auch eine gewisse Summe aus der Unfallversicherung dem Versicherten noch zusätzlich zustehen.

Gesetzliche Rentenversicherung und Sterbegeld

Wer sich in einer gesetzlichen Rentenversicherung befindet, wird im ersten Vierteljahr nach dem Todeszeitpunkt der Ehepartner des Versicherten die Rente noch zu 100 Prozent erhalten. Diese Aufwendung ist zwar nicht explizit als Sterbegeld deklariert, kann aber zur Bezahlung der im Zusammenhang mit dem Todesfall entstehenden Kosten verwendet werden.

Mit dem Sterbegeld soll die Bestattung finanziert werden, also die Einäscherung bzw. das Begräbnis sowie die Trauerveranstaltungen um den Verstorbenen. Die Ausbezahlung erfolgt an den Hinterbliebenen, beispielsweise an den Witwer oder die Witwe. Es kann aber auch ein anderer Begünstigter festgelegt werden, an dem die Auszahlung des Sterbegelds veranlasst werden soll. Dies muss rechtzeitig mit einer Bestattungsverfügung vereinbart werden. Hier lassen sich auch die eigenen Wünsche zur Bestattung formulieren.

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