Beim Abschluss des Mietvertrages werden bereits die wichtigsten Richtlinien festgesetzt. Vor dem Unterschreiben können beide Parteien noch etwas an der Vereinbarung ändern. Danach ist es ein rechtskräftiges Dokument.
Das bedeutet jedoch nicht, dass alles, was im Mietvertrag steht, auch tatsächlich dem Recht entspricht. Klauseln über das Rauchen in der Mietwohnung oder auch über ein Verbot von Haustieren sind häufig nicht durchsetzbar. Nicht nur Vermieter haben gewisse Rechte. Auch als Mieter muss man sich nicht alles gefallen lassen und darf auf sein Recht behaaren. Die wichtigsten Rechte eines Mieters haben wir zusammengefasst.
Diese Rechte können sich Mieter rausnehmen
Es gibt eine Vielzahl an Rechten, die ein Vermieter oder auch ein Mieter hat. Die wichtigsten haben wir einmal aufgelistet. Denn nur wer über sein Recht Bescheid weiß, kann dieses auch in Anspruch nehmen.
- Maklergebühren müssen nicht zwingend vom Mieter übernommen werden. Ein Gesetz regelt genau diesen Vorgang seit dem 01.06.2015. Demnach muss derjenige, der einen Makler beauftragt, auch für die Kosten aufkommen. Die Maklerprovision darf also nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Jedoch ist das in vielen Fällen der Fall. Der zukünftige Mieter übernimmt die Kaution häufig anstandslos. Dabei braucht er das gar nicht. Sollte jedoch der Mieter einen Makler beauftragen, dann muss er diesen auch bezahlen.
- Eine Mietkaution umfasst in der Regel zwei oder drei Monatskaltmieten. Je nach Lage und Größe der Wohnung kann das eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Es handelt sich hierbei um eine Sicherheit, die man bei dem Auszug wiederbekommt, wenn keine Schäden vorhanden sind. Die Mietkaution muss nicht auf einmal geleistet werden. Wer sich eine Wohnung mietet und Kaution hinterlegen muss, hat das Recht, diese in drei Raten zu zahlen.
- Das alleinige Hausrecht liegt beim Mieter. Derjenige, der die Wohnung gemietet hat, entscheidet auch, wer sie betreten darf. Selbst der Vermieter darf nicht einfach die Räume betreten. Das kann er nur, wenn er sich vorher ankündigt und entsprechend das Einverständnis erhalten hat. Liegt ein Schaden in der Wohnung vor, dann hat der Vermieter natürlich das Recht, diesen zu begutachten. Jedoch nur mit dem Einverständnis des Mieters und niemals alleine.
- Der Vermieter darf Gäste oder Besucher nicht verbieten. Ganz egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit diese die Wohnung betreten. Sie müssen sich lediglich an die Hausordnung halten. Es gibt jedoch eine Regelung darüber, wie lang ein Besucher bleiben darf. Hier gibt es ganz klare Richtlinien. Im Volksmund spricht man von drei Monaten. Jedoch gibt es hier bereits ein Gerichtsurteil, welches ganz klar widerspricht. Es sind immer Situationsentscheidungen zu treffen.
- Wie man in seiner Wohnung wohnt, lebt jedem selbst überlassen. Bezüglich der Möbel oder Dekoration darf der Vermieter keine Regeln abgeben. Dazu zählen auch Nägel oder Schrauben in den Wänden für Bilder oder Regale. Selbst Fliesen dürfen angebohrt werden, wenn hier ein Grund besteht. Eine Klausel im Mietvertrag ist also unwirksam. Der Mieter darf jedoch keine baulichen Veränderungen vornehmen. Wände müssen stehen bleiben und auch Fenster und Türen dürfen nicht einfach ausgetauscht werden. Eine vorherige Absprache mit dem Vermieter ist zwingend erforderlich.
- Haustiere sind grundsätzlich erlaubt. Jedoch bedarf es einer Zustimmung des Vermieters, wenn es sich zum Beispiel um einen Hund oder eine Katze handelt. Vögel, Meerschweinchen oder auch Fische zählen nicht dazu und brauchen keine Erlaubnis für den Einzug. Jedoch müssen sich die Mengen im üblichen Rahmen halten. Wer zum Beispiel 80 Meerschweine in einer zwei Zimmerwohnung halten möchte, kann durchaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gleiche gilt, wenn eine dauerhafte Belästigung für die Nachbarn vorliegt oder gar Aggressionen von dem Haustier ausgehen. Hier kann der Vermieter das Tier nicht nur verbieten, sondern auch rechtliche Schritte im Sinne des Tierschutzes einleiten.