Das Europäische Parlament sollte den meisten Leuten natürlich ein Begriff sein, allerdings ist vielen die Funktion dieses Parlaments nicht ganz klar. Zu aller erst einmal ein paar Fakten zu dem Parlament. Das Europäische Parlament, kurz genannt auch EP hat den Sitz in Straßburg. Die Zusammensetzung ergibt sich aus Wahlen, die seit 1979 alle fünf Jahre stattfinden. Dabei sollte ebenfalls gesagt werden, dass das EP das einzige Organ in EU ist, welches im Bezug auf die direkt gewählte Institution.
Die Funktionen des Europäischen Parlaments sind recht vielseitige und beziehen sich dabei natürlich auch auf die Gesetzgebungsfunktion. Dabei hat das EP einen recht hohen Rang und entscheidet vor allem bei internationalen und europäischen Fragen über Gesetzte und Recht. Allerdings bleiben dennoch viele Angelegenheit Sache des jeweiligen Staats. Staatsinterne Angelehnten bleiben weiterhin im Staat selbst und dort hat das EP keine Möglichkeit einzugreifen, es sei denn, bestimmte Dinge verstoßen zum Beispiel gegen das europäische Gesetz. Zudem kommt eine so genannte Budgetierungsfunktion des EPs. Das heißt, dass das Europäische Parlament und der Ministerrat darüber entscheiden, wie der Haushalt der Europäischen Union genau stattfindet. Ungefähr sind dies im aJr 141 Millionen Euro, wobei sich diese Zahl auf das Jahr 2010 bezieht.
Die Europäische Kommission schlägt dabei mit unter auch eine Art Entwurf der Haushalte vor, was dann wiederum durch das Parlament und den Ministerrat bestätigt oder abgelehnt werden kann. Auch eine Kontrollfunktion ist bei dem Europäischen Parlament gegeben. Dazu dient in aller erster Linie der Untersuchungsausschuss des Europäischen Gerichtshof. Wenn es zum Beispiel um die europäische Außen- und Sicherheitspolitik geht, so schaltet sich gegebenenfalls dieser Gerichtshof ein und entscheidet über weitere Maßnahmen.
Die Zusammensetzung des Parlaments bezieht sich auf alle in der EU vorhandenen Länder. Dazu gehören Zypern, England, Ungarn, Tschechien, Spanen, Slowenien, Slowakei, Schweden, Rumänien, Portugal, Polen, Österreich, die Niederlande, Malta, Luxemburg, Litauen, Lettland, Italien, Irland, Griechenland, Frankreich, Finnland, Estland, Deutschland, Dänemark, Bulgarien und Belgien. Allesamt sind im EP vertreten.